gleichgeschlichtliche Inzucht..?
Gemeinsam mit e. habe ich folgende Überlegung angestellt:
Es ist doch kein Inzest/Inzucht, wenn nichts dabei raus kommt!?! Oder…?
Angenommen Geschwister oder Cousins gleichen Geschlechtes finden zueinander – oder aber einer der Zwei zeugungsunfähig ist – kann man das dann als Inzest/Inzucht bezeichnen…?
Auf der Suche nach einer genauen Definition dieser Begriffe war natürlich die erste Anlaufstelle Wikipedia.
Bei Wikipedia:Inzest steht im ersten Absatz geschrieben:
Inzest (auch Blutschande) (von lat.: incestum „Unzucht“, „Blutschande“) bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten, insbesondere die Komponente des Verbots, der gesellschaftlichen Akzeptanz oder auch der gesellschaftlichen Verpflichtung.
Ausgehend von diesem ersten Absatz muss festgestellt werden, dass “auch, wenn nix dabei rauskommt” jeglicher Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten als Inzest angesehen wird.
Dieser Kernaussage gibt zwar der erste Absatz bei Wikipedia:Inzucht recht.
Unter Inzucht versteht man im allgemeinen die bevorzugte Paarung zwischen relativ nahen Blutsverwandten, in der Tierzucht und Pflanzenzucht im speziellen die Kreuzung möglichst naher Verwandter, um genetisch möglichst reinerbige Zuchtlinien zu erhalten.
Im weiteren Verlauf des Wikipedia Artikels Inzucht wird jedoch nur noch vermehrung bzw. vererbung gesprochen sodass der Eindruck entsteht, dass der Begriff “Inzucht” lediglich das Produkt von “Inzest” darstellt und nicht zwangsläufig die Tätigkeit selbst beschreibt.
Leider konnte ich keine klaren Informationen betreffend der Gültigkeit betreffend homosexuellen Inzest finden, jedoch gehe ich davon aus, dass die Einteilung Inzucht = Ergebnis (Kind) und Inzest = Handlung auch hierbei seine Gültigkeit bewahrt. Wobei es bei homosexuellen Inzest wohl nie zur Inzucht kommen wird
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